Urteil OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2013 (Az.: 5 U 105/12).

Wenn die Leistung des Auftragnehmers Mängel aufweist, kann der Auftraggeber nicht nur angemessene, durchschnittliche oder übliche Kosten ersetzt verlangen. Der Auftraggeber darf bis zur Grenze der Erforderlichkeit gehen. Er ist nicht verpflichtet den günstigsten Anbieter zu betrauen, sondern darf einen zuverlässigen Drittunternehmer beauftragen.

Ott + Kollegen Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 11. April 2013

Kategorien: Urteile Baurecht
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